Lebensmittelfarbstoff: Zum Färben von Lebensmitteln lt Farbstoffverordnung BGBL. II Nr. 465/2002 zugelassen. Anwendungsbereich: Zum Färben von Speisen und Getränken, Bäckereien, Cremen, Speiseeis, Tortenverzierungen und Zuckerglasuren. Gebrauchsanweisung: Das Farbpulver wird mit 1/3 Liter heissem, abgekochtem Wasser gründlich aufgelöst. Zugabe von Weingeist macht die Lösung haltbar.